Vereinseintragung und Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Nachdem die Gründungsversammlung die Vereinsgründung beschlossen hatte, mussten einige Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Dazu zählten die Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Neuss und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Neuss.

Beide Verfahren wurden umgehend in Angriff genommen.

Eine Eintragung in das Vereinsregister wurde ordnungsgemäß über einen anerkannten Notar durchgeführt. Am 17.04.2020 erhielten wir die Mitteilung, dass der Verein mit dem Namen „Inklusives Segeln für Alle“ in das Vereinsregister beim Amtsgericht Neuss unter der Vereinsregisternummer 3013 eingetragen wurde und somit zu seinem Vereinsnamen den Anhang e.V. trägt.

Die Anerkennung beim Finanzamt Neuss ließ einige Zeit auf sich warten. Es stellte sich heraus, dass einige Passagen der Satzung seitens des Finanzamtes nicht so geführt werden durften.

Es wurden weitere zwei zusätzliche Mitgliederversammlungen notwendig, um die vorläufige Anerkennung auf Gemeinnützigkeit zu bekommen.

Am 29.05.2020 erhielt unser Verein „Inklusives Segeln für Alle e.V.“ schließlich den schriftlichen Bescheid für die Anerkennung.

Geschafft! Ein weitere Schritt an Bürokratie konnte der Vergangenheit angehören.